Der Fall „Schavan“
Erst Guttenberg – jetzt Schavan
Wenn man vorhat (in Deutschland) in die Politik zu gehen, sollte man sich bei einem vorhergehenden Studium wohl gut überlegen, wie und welche Dissertation man verfasst und sich darauf gefasst machen, dass in 10, 20 oder 30 Jahren bestimmt irgendwer auf die Idee kommt, die Arbeit auf jede nur erdenkliche Art und Weise auf mögliche Plagiate zu überprüfen – selbstverständlich nach den wissenschaftlichen Standards von heute und nicht von der Zeit, in der die Arbeit geschrieben wurde. Bisher ging ich eigentlich davon aus, dass wissenschaftliche Arbeiten – egal ob Diplomarbeiten, Doktorarbeiten oder Masterarbeiten – vor dem Abschluss des Studiums und damit vor Erlangen eines allfälligen Titels von den dafür zuständigen Universitätsprofessoren auf die Einhaltung wissenschaftlicher Standards geprüft werden. Offenbar habe ich mich in diesem Punkt getäuscht, denn anders lässt sich mir die aktuelle Debatte um die deutsche Bildungs- und Forschungsministerin (Dr.) Annette Schavan (CDU) nicht erklären oder aber die vorhin genannten Standards haben sich in der Zeit zwischen Erlangen des Doktortitels und heute so weitgreifend verändert, dass Dissertationen von 1980, die die Plagiatsprüfung bestanden haben, heute dabei durchfallen würden. In letzterem Fall wäre die aktuelle Debatte allerdings – in meinen Augen zumindest – unnötig und außerdem demütigend und rufschädigend für Frau Schavan.